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Allgemeine Bedingungen Fahrschule Lange

Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des staatl. Dipl. Fahrlehrerausweises
zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung nach
den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.

Unterrichtstarif
Die Tarife werden verbindlich zu Beginn der Fahrausbildung vereinbart.
Sie werden auf dem Schülerblatt festgehalten und gelten bis zum Ende der
Ausbildung. Die Lektionen sind vor Besuch des Unterrichtes bar zu bezahlen.

Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die reservierte Zeit
in Rechnung gestellt. Vereinbarte Kurse (wie Verkehrskundeunterricht)
die weniger als 5 Tage vor Beginn abgesagt werden, müssen zu 100% der Kurskosten beglichen werden.

Lektionsdauer
Eine Lektion dauert mindestens 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert mindestens 90 Minuten. Jeweils ohne Pause.
In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen und Erläuterungen
inbegriffen. Die Fahrschüler sind verpflichtet für alle praktischen Fahrstunden
und die amtliche Führerprüfung den gültigen Lernfahrausweis mitzuführen.
Die Zeit für die amtliche Führerprüfung wird durch die Fahrschule verrechnet.
Die Gebühren für die amtliche Führerprüfung gehen zu Lasten des Fahrschülers.

Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür
ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz
eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.).
Der Wert und der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

Zahlungsbedingungen
Die Fahrlektionen sind in bar zu bezahlen. In Absprache mit der Fahrschule kann
eine Rechnung verlangt werden, die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.

Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und
endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Fahrschule Lange
verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den genannten Bedingungen eine
einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den
Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung
von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Gutscheine
Gutscheine sind erst einlösbar nach erfolgreichem Zahlungseingang. Eine Rückerstattung ist nur möglich solange der Gutschein nicht eingelöst wurde.
Barauszahlung oder Rückerstattung nicht verbrauchter Fahrlektionen ist ausgeschlossen.

Abo
Beim Kauf eines Abos wird der aktuell gültige Preis, für das jeweilige Abo, fällig.
Abos sind im Voraus zu bezahlen, spätestens bei Antritt der ersten Lektion.
Solltest Du ein Abo kaufen und nicht alle Lektionen verbrauchen, erstattet Fahrschule Lange die nicht gebrauchten Lektionen zurück.

Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit Fahrschule Lange ist das Schweizer Recht
anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von Fahrschule Lange.
Gültig ab 1. Januar 2025 bis auf Widerruf.

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